Dolmetschen

Für Simultan-, Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen berechne ich einen Tagessatz.

Dieser beinhaltet sowohl das Dolmetschen am Tag der Veranstaltung als auch die Zeit, die ich für Recherche, Vorbereitung und das Erstellen eines Glossars mit relevantem Fachvokabular benötige.

Gegebenenfalls fallen zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten an.

Die Höhe des Tagessatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art der Veranstaltung
  • Dolmetschmodus (Simultan- oder Konsekutivdolmetschen)
  • Spezialisierung (und damit die Länge der Vorbereitungszeit)
  • Dolmetschzeit vor Ort
  • Aufzeichung bzw. Webstreaming der Verdolmetschung

Für Dolmetschen vor Gericht oder beim Notar berechne ich einen Stundensatz nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

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Live-Untertitelung

Ähnlich wie beim Konferenzdolmetschen berechne ich auch bei Live-Untertitelungs-Einsätzen einen Tagessatz, der sowohl den Einsatz selbst als auch die Vorbereitung (Einlesen in die Thematik, Einsprechen von Eigennamen etc.) abdeckt.

Live-Untertitler:innen arbeiten immer mindestens zu zweit. Dabei produziert eine Person die Untertitel, während die andere den Outout korrigiert. Alle 15-20 Minuten tauschen sie die Rollen. Bei Einsätzen, die länger als einen halben Tag gehen, kommen drei Untertitler:innen zum Einsatz, damit immer eine Person Pause machen kann.

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Übersetzen

Übersetzungen rechne ich nach Normzeilen ab.
Eine Normzeile hat 55 Anschläge inklusive Leerzeichen.

Auf Wunsch bearbeite ich Ihre Übersetzung gerne mit dem Translation-Memory-System TRADOS Studio.

Für Eilaufträge, die innerhalb der nächsten 12 Stunden zu erledigen sind, sowie für Wochenend-Aufträge erhebe ich einen Aufschlag von 20 %.

Beglaubigte Übersetzungen

Für beglaubigte Übersetzungen aus dem Englischen und Spanischen ins Deutsche rechne ich auf Basis des Ausgangstextes nach Normzeilen ab.

Eine Normzeile hat 55 Anschläge inklusive Leerzeichen.

Bei den Zeilensätzen für beglaubigte Übersetzungen richte ich mich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Der Zeilenpreis ist abhängig vom Schwierigkeitsgrads des Textes sowie vom Dateiformat des zu übersetzenden Textes. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) hat die wichtigsten Informationen zur Preiskalkulation für beeidigte Übersetzungen zusammengefasst.

Das Mindesthonorar für eine beglaubigte Übersetzung beträgt 35 €.

Zusätzlich fallen noch Kosten für die Beglaubigung und für Versand an.

Ich biete ausschließlich beglaubigte Übersetzungen in meine Muttersprache Deutsch an.